Tätigkeitsbereiche

VERTRAUEN SIE AUF MEINE DISKRETION

FAMILIENRECHT

Erwägen Sie sich scheiden zu lassen? Nehmen Sie am besten frühzeitig anwaltliche Beratung in Anspruch, da bereits die bloße Trennung zu rechtlichen Konsequenzen führt (Stichwort: Trennungsunterhalt). Ich berate und vertrete Sie zudem in Kindschaftsangelegenheiten wie etwa Sorge- und Umgangsrecht sowie in den anderen Teilbereichen des Familienrechts. Hierzu zählt unter anderem auch der Gewaltschutz. 

ERBRECHT

Die Ausgestaltung von Testamenten birgt bereits aus formellen Gründen Hürden, die oftmals dazu führen können, dass nicht der tatsächliche Wille des Erblassers, sondern wegen der Unwirksamkeit des Testaments die nicht gewollte gesetzliche Erbfolge gilt. Vermeiden Sie dies, indem Sie vor Abfassung Ihres Testaments anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.

STRAFRECHT

Gerade im Strafrecht kann eine frühzeitige Mandatierung von großem Vorteil sein. Oftmals ist es durch eine geschickte Einlassung über den Strafverteidiger möglich, das Strafverfahren bereits im Ermittlungsverfahren zu beenden und sich die Belastung einer öffentlichen Hauptverhandlung zu ersparen.

ARBEITSRECHT

Sind Sie der Auffassung, Ihnen sei von Ihrem Arbeitgeber zu Unrecht gekündigt werden, sollten Sie schnell handeln! Im Regelfall haben Sie lediglich drei Wochen Zeit zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Zögern Sie daher nicht und nehmen frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch.

MIETRECHT

Haben Sie Zweifel an der Wirksamkeit der Ihnen gegenüber erklärten Mieterhöhung? Nicht selten meinen Vermieter, eine Mieterhöhung sei bereits wirksam, indem sie erklären, dass jetzt eine erhöhte Miete gelte. Dass dem nicht so ist und wie es richtig geht, erkläre ich Ihnen gerne im persönlichen Gespräch. Ähnlich verhält es sich mit Kündigungserklärungen. Bereits formelle Fehler führen zur Unwirksamkeit der Kündigung mit der Konsequenz, dass das Mietverhältnis einfach weiterläuft.

VERKEHRSRECHT

Vermeiden Sie es nach einem Unfall vorschnell ein Schuldanerkenntnis abzugeben. Wem welche Verursachungsbeiträge anzulasten sind, ist eine Frage, die objektiv erst nach einem gewissen zeitlichen Abstand abschließend geklärt werden kann. So verkehrt sich nicht selten der erste Eindruck ins genaue Gegenteil und letztlich sind Sie es, dem Ansprüche zustehen.

VERBRAUCHERINSOLVENZ

SCHULDNERBERATUNG

Wissen Sie vor lauter Schulden, nicht mehr weiter und haben mittlerweile den Überblick über Ihre Finanzen gänzlich verloren? Gerne gehe ich mit Ihnen auch dieses Problem an und zeige Ihnen einen Ausweg. Möglicherweise bietet sich in Ihrer Situation ein Verbraucherinsolvenzverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung an. Vom Erstkontakt zu Ihren Gläubigern bis zur letztlichen Antragstellung zur Insolvenzeröffnung stehe ich an Ihrer Seite.   

Nicht jeder Bußgeldbescheid hält einer rechtlichen Überprüfung stand. Waren Sie überhaupt der Fahrer und erkennt man Sie auf dem „Blitzerfoto“? Lief das Messverfahren technisch einwandfrei ab? Lassen Sie mich prüfen, ob in Ihrem Fall ein Vorgehen gegen den Bußgeldbescheid erfolgsversprechend ist.

BUSSGELDVERFAHREN

Schneller Service – zuverlässig ausgeführt

 Ganz gleich ob Sie Hilfe bei Finanzgeschäften brauchen, ob Sie eine theoretische Beratung oder praktische Unterstützung suchen: Ich helfe Ihnen zuverlässig dabei, Ihre Anliegen umzusetzen.

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